Sicher Fahren mit Fahrschule Gloor Learn & Drive.

Der Weg zum Führerausweis

Nothelferkurs absolvieren

Der Erwerb des Führerscheins beginnt mit dem erfolgreich absolvierten Nothelferkurs. In der Schweiz ist jede Person verpflichtet in einer Notsituation, im Rahmen des Zumutbaren zu Helfen. Im Nothelferkurs lernst du neben den lebensrettenden Sofortmassnahmen, das korrekte Verhalten an einem Unfallort sowie die rechtlichen Grundlagen zur Ersten-Hilfe (Siehe auch Art. 128, Schweizerisches Strafgesetzbuch).

Der Nothelferausweis ist 6 Jahre gültig und muss als Originaldokument mit dem Lernfahrgesuch dem Strassenverkehrsamt eingereicht werden.

Anmeldung zur Theorieprüfung

Nach absolviertem Nothelferkurs kannst du dich im Strassenverkehrsamt mit dem Lernfahrgesuch für die Theorieprüfung anmelden. Dabei ist es wichtig, dass du vorgängig einen Sehtest beim Optiker oder beim Ophthalmologen (Augenarzt) machst und dies im Lernfahrgesuchs-Formular eintragen lässt.

Nach Einreichung des vollständig ausgefüllten Lernfahrgesuches erhältst du einen Brief mit deinen persönlichen Zugangsdaten für die Online-Terminplattform des Strassenverkehrsamtes. Nun kannst du dir einen Termin für die Theorieprüfung aussuchen, das ist frühestens 2 Monate vor dem 18. Geburtstag möglich.

Lernfahrgesuchsformular 

Theorieprüfung

Die Theorieprüfung findet am Computer im Strassenverkehrsamt statt. In 45 Minuten müssen 50 Fragen beantwortet werden. Bei nichtbestandener Theorieprüfung kann diese beliebig oft wiederholt werden. Die Kosten für die Theorieprüfung betragen 36 Franken. Nach der bestandenen Theorieprüfung erhälst du den Lernfahrausweis per Post.

Liste der Lehrmittel: https://asa.ch/dienstleistungen/theoriepruefung/lernmittel/

Kategorie: B

Art: Multiple Choice Fragen
Anzahl Fragen: 50
Max. Punktzahl: 150
Max. Fehlerpunkte: 15
Zeit: 45 Minuten

Fahrstunden

Der Lernfahrausweis ist Voraussetzung für die praktische Fahrausbildung und ist 24 Monate gültig. Nun bist du berechtigt in Begleitung eines Fahrlehrers oder einer Begleitperson (23-jährig oder älter und seit mindestens 3 Jahren im Besitzt eines Führerausweises Kat B) Lernfahrten durchzuführen. 

Das Strassenverkehrsgesetz der Schweiz schreibt keine obligatorischen Pflichtfahrstunden vor. Das bedeutet, dass du keine bestimmte Anzahl an Fahrlektionen für die praktische Führerprüfung benötigst. Dennoch ist es sehr empfehlenswert die korrekte Fahrzeugbedienung und das gesetzeskonforme Fahren in einer qualifizierten Fahrschule zu erlernen. 

In unserer Fahrschule wirst du schrittweise, mit dem Fahrzeug, der richtigen Haltung und Bedienung vertraut gemacht. Hierzu zählt auch die Einstellung von Sitz, Lenkrad und Spiegeln, der Umgang mit Pedalen und Bedienelementen. Du lernst die wichtigsten technischen Details und bekommst so ein Gefühl für das Fahrzeug mit dem du auch deine praktische Führerprüfung im Strassenverkehrsamt absolvieren wirst.

Wir beginnen zunächst mit Anfahrübungen, erlernen die Lenkbewegungen sowie das Bremsen und Schalten. In der nächsten Phase werden verschiedene Fahrmanöver und Handlungsabläufe im einfachen Verkehr trainiert, ehe du dann an schwierige Verkehrssituationen herangeführt wirst. 

Verkehrskunde-Unterricht (VKU)

Um an die praktische Führerprüfung zugelassen zu werden, ist es zwingend notwendig den obligatorischen Verkehrskunde-Unterricht (VKU) absolviert zu haben. 

Der VKU dauert 4 x 2 Stunden und soll durch Verkehrssinnbildung und Gefahrenlehre zu einer defensiven, verantwortungsvollen und Umwelt schonende Fahrweise motivieren.

Praktische Führerscheinprüfung

Die Anmeldung für die praktische Führerprüfung erfolgt durch den Fahrlehrer. Die Führerprüfung startet bzw. endet im Strassenverkehrsamt und dauert ca. 50 min. In dieser Zeit prüft der Experte dein Verhalten im Stassenverkehr, die Fahrzeugbedienung und verlangt die Durchführung verschiedener Manöver wie z.B. das Parkieren, das Wenden, die Notbremsung und das Rückwärtsfahren.