AGB

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AGB

LERNFAHRAUSWEIS

Der Lernfahrausweis ist auf jeder Lernfahrt mitzuführen und ohne Aufforderung zu Beginn der Fahrlektion vorzuweisen. Wird der Lernfahrausweis nicht mitgeführt, so findet die Fahrlektion nicht statt, wird jedoch verrechnet.

KOSTEN & BEZAHLEN

Es gelten die allgemeinen Fahrpreise der Fahrschule Gloor Learn & Drive, welche auf www.fahrschule-gloor.ch veröffentlicht sind. Abonnemente sind im Voraus zu bezahlen. Damit ein Abonnementpreis verrechnet wird, müssen immer die vollen Fahrlektionen (z.B. 5 oder 10 Abonnemente) im Voraus gekauft werden. Ist das Abonnementguthaben aufgebraucht, so wird der Einzellektionspreis verrechnet. Vor einer praktischen Führerprüfung müssen sämtliche Forderungen, inkl. Prüfungsvorbereitung und praktische Prüfung beglichen sein, ansonsten kann die Durchführung verweigert werden. Abonnemente und Einzellektionen können sofort bar oder mit einem Einzahlungsschein innert sieben Tagen beglichen werden. 

GRATISFAHRSTUNDE

Gratislektion kann nur einmalig pro Fahrausbildung bezogen werden und wird nur bei einer Doppellektion vergütet.

STARTER – ABO

Der Gutschein für das Starter-Abo darf nur einmalig pro Person und Fahrausbildung eingelöst werden. Der Gutschein ist nicht kumulierbar und die Barauszahlung ist nicht möglich.

GRATISFAHRSTUNDE

Gratislektion kann nur einmalig pro Fahrausbildung bezogen werden und wird nur bei einer Doppellektion vergütet.

STARTER – ABO

Der Gutschein für das Starter-Abo darf nur einmalig pro Person und Fahrausbildung eingelöst werden. Der Gutschein ist nicht kumulierbar und die Barauszahlung ist nicht möglich.

DAUER

Eine Einzellektion dauert 45 Minuten und eine Doppellektion 90 Minuten. Anhängerlektionen werden nur als Doppellektionen absolviert.

SCHÄDEN AM FAHRZEUG

Für Lernfahrten ist eine einmalige obligatorische Versicherungs- und Administrations Gebühr für (Auto Kat.B 120.- CHF und Anhänger Kat.BE 150.- CHF) zu bezahlen. Führen die Lernfahrten zu Schäden am Fahrzeug, so ist der Schaden durch die Versicherung der Fahrschule abgedeckt.

TERMINE & ABSENZEN

Die telefonisch oder per SMS / Whats App vereinbarten Termine sind verbindlich. Auch die Dauer der Fahrlektionen. Im Verhinderungsfall sind gebuchte Fahrlektionen 48 Stunden im Voraus zu stornieren oder zu verschieben, anderenfalls wird die Fahrstunde verrechnet. Absenzen wegen Krankheit werden nur anerkannt, wenn diese ärztlich bestätigt sind.

WITTERUNGSBEDINGUNGEN

Können vereinbarte Fahrlektionen witterungsbedingt nicht durchgeführt werden, so können diese von beiden Parteien kostenfrei storniert oder verschoben werden.

FAHRFÄHIGKEIT

Fahrlektionen dürfen nur in fahrfähigem Zustand absolviert werden. Jeder Grund, der die Fahrfähigkeit ausschliesst, ist vor Beginn der Fahrlektion zu melden. Kann die Lernfahrt nicht durchgeführt werden, so gilt diese als geschuldet.

PRÜFUNGSSIMULATION

Eine nicht bestandene Prüfungssimulation führt zur Stornierung, beziehungsweise zur Verschiebung der gebuchten Führerprüfung.

PRÜFUNGSVORBEREITUNG & PRAKTISCHE FÜHRERPRÜFUNG

Für die Prüfungsvorbereitung und die praktische Führerprüfung (2 Stunden) werden pauschal 240.- CHF verrechnet.

Pfungen 01.01.2020 Fahrschule Gloor Learn & Drive

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