KONTROLLFAHRT

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Kontrollfahrt

Wer aus dem Ausland in die Schweiz zieht, hat 12 Monate Zeit, seinen ausländischen Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umzutauschen. 

INFORMATION

Im Ausland erworbene Führerausweise werden nur dann anerkannt, wenn sie während eines Aufenthaltes von mindestens 12 zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erworben wurden und dies entsprechend bestätigt werden kann. Richtlinien für die Kontrollfahrt

KONTROLLFAHRT

Zur Kontrollfahrt muss mitgenommen werden:

  • Der ausländische Führerausweis im Original
  • Der Fahrzeugausweis des Prüfungsfahrzeuges
  • Identifikationspapiere (Pass, Ausländerausweis, ID) im Original
  • Die Einladung zur Kontrollfahrt
  • Ein betriebssicheres Fahrzeug

Informationen zum Umtausch findest du auf diesem Merkblatt für die Kontrollfahrt.

FOLGEN EINER NICHT BESTANDENEN KONTROLLFAHRT

Wenn die betroffene Person die Kontrollfahrt nicht besteht, wird der Führerausweis entzogen bzw. der ausländische Führerausweis aberkannt. Die Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden (Art. 29 Verkehrszulassungsverordnung).
Bleibt die betroffene Person der Kontrollfahrt unentschuldigt fern, gilt diese als nicht bestanden. Die Behörde muss bei der Anordnung der Kontrollfahrt auf diese Folge aufmerksam machen.
Nach nicht bestandener Kontrollfahrt kann die betroffene Person ein Gesuch um einen Lernfahrausweis stellen, wenn sie wieder als Fahrzeugführer zum Verkehr zugelassen werden will. Falls jedoch medizinische Gründe zur Anordnung der Kontrollfahrt geführt haben, muss abgeklärt werden, ob die medizinischen Mindestanforderungen für das Lenken eines Motorfahrzeugs erfüllt sind.

VORAUSSETZUNGEN

Damit ein ausländischer Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht werden kann, benötigst du folgende Unterlagen:

  • Ausländischer Führerausweis, muss eingereicht werden
  • Gesuchsformular
  • Sehtest nicht älter als 24 Monate
  • Geprüft werden:
  • einwandfreie Fahrzeugbedienung
  • korrektes Einspuren
  • Kenntnisse der allgemeinen Verkehrsregeln
  • Kenntnisse der Vortrittsregeln
  • Verhalten im Verkehr
  • vorausschauende Fahrweise
  • Fahren nach Wegweisern
  • Fahren auf Autobahnen und Autostrassen
  • Künftig müssen bei allen Kontrollfahrten mindestens zwei Manöver geprüft werden. Das Manöver Notbremsung muss bei jeder Kontrollfahrt geprüft werden.
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