Wer aus dem Ausland in die Schweiz zieht, hat 12 Monate Zeit, seinen ausländischen Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umzutauschen.
Im Ausland erworbene Führerausweise werden nur dann anerkannt, wenn sie während eines Aufenthaltes von mindestens 12 zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erworben wurden und dies entsprechend bestätigt werden kann. Richtlinien für die Kontrollfahrt
Zur Kontrollfahrt muss mitgenommen werden:
Informationen zum Umtausch findest du auf diesem Merkblatt für die Kontrollfahrt.
Wenn die betroffene Person die Kontrollfahrt nicht besteht, wird der Führerausweis entzogen bzw. der ausländische Führerausweis aberkannt. Die Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden (Art. 29 Verkehrszulassungsverordnung).
Bleibt die betroffene Person der Kontrollfahrt unentschuldigt fern, gilt diese als nicht bestanden. Die Behörde muss bei der Anordnung der Kontrollfahrt auf diese Folge aufmerksam machen.
Nach nicht bestandener Kontrollfahrt kann die betroffene Person ein Gesuch um einen Lernfahrausweis stellen, wenn sie wieder als Fahrzeugführer zum Verkehr zugelassen werden will. Falls jedoch medizinische Gründe zur Anordnung der Kontrollfahrt geführt haben, muss abgeklärt werden, ob die medizinischen Mindestanforderungen für das Lenken eines Motorfahrzeugs erfüllt sind.
Damit ein ausländischer Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht werden kann, benötigst du folgende Unterlagen:
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